Am 20. September 2006 erließ die Autonome Region Sardinien L. R. n. 14 über die „Vorschriften über das kulturelle Erbe, die Institute und Kulturorte“. Mit dieser Maßnahme beabsichtigt die Region Sardiniens, den Schutz, die Aufwertung und die Nutzung des materiellen und immateriellen Kulturerbes Sardiniens als Faktor des zivilen, sozialen und wirtschaftlichen Wachstums und als wichtiger Bestandteil der Zivilisation und Identität des sardischen Volkes sowie seiner Spezialität im Kontext der regionalen mediterranen und europäischen Kulturen voranzutreiben.
Durch dieses Gesetz reorganisiert die Region gemäß den Artikeln 2 und 5 des sardischen Statuts den Sektor der neuen Durchführungsbestimmungen, die im Präsidialdekret 480 von 1975 und Artikel 4 des Regionalgesetzes 26 zum Schutz der sardischen Kultur und Sprache festgelegt wurden. Und natürlich das Städtegesetzbuch von 2004 und die Reform von Titel V der Verfassung.
So wird ein regionales System von kulturellen Einrichtungen und Orten skizziert, das die Integration der verschiedenen Kompetenzen und Funktionen zum Schutz und zur Verbesserung der Region in Zusammenarbeit mit dem Staat, den Provinzen und Gemeinden ermöglicht.
Das Gesetz betrifft Museen, Bibliotheken und historische Archive, führt aber auch zwei andere neue Arten von Kulturstätten ein: archäologische Parks (monumentale Vermögenswerte wie Heiligtümer, Landkirchen, Kultstätten, Türme und Küstenschutzsysteme) und Ökomuseen, Ausdruck des historischen Gedächtnisses des Territoriums mit seinen Monumenten, traditionellem Wissen und Riten. Zum ersten Mal wird der zeitgenössischen Kunst besondere Aufmerksamkeit geschenkt, die die Region durch die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Realitäten unterstützen will.
Mit diesem Gesetz will die Region die Spezifität des sardischen Erbes hervorheben und den Vergleich, die Offenheit und die Zusammenarbeit mit anderen mediterranen Spezialitäten fördern. Wir wollen die Verwaltung kultureller Einrichtungen und Orte verbessern und systematisieren, um durch Mindeststandards und die Integration von Interventionen die höchste Qualität des Angebots und der Dienstleistungen zu gewährleisten. Für von der Region anerkannte Einrichtungen wird ein regionales Register von Kulturinstituten und Kulturstätten erstellt. Zwei technisch-wissenschaftliche Einrichtungen sind ebenfalls geplant: die Regionale Sternwarte der Museen und die der Bibliotheken, die die Aufgabe haben werden, die Qualität der Museums- und Bibliothekssysteme zu überprüfen und eine breitere Beteiligung an den Programmaktivitäten zu fördern.
Regionalgesetz Nr. 14 vom 20. September 2006
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Autor : Sardegna <Regione autonoma>
Jahr : 1952
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