Archivdokumente besagen, dass Sardinien nach der Mitte des 11. Jahrhunderts in vier Königreiche oder Urteile aufgeteilt wurde. An der Spitze jedes einzelnen steht ein König oder Richter, der mit höchster Autorität ausgestattet ist. Jeder Richter ist in Kuratorien unterteilt, die der kirchlichen Einteilung in die Diözese entsprechen.
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